Vorweg, Covid-19 ist eine absolut ernstzunehmende Krankheit und ich bin KEIN Corona-Leugner. Es gab in meinem erweiterten Bekanntenkreis ebenfalls leichte Erkrankungsfälle. Und es gibt mit Sicherheit auch schwere Erkrankungsfälle, und leider auch sehr viele Todesfälle. Meine Kritik gilt nicht diesem Virus selbst oder gar zweifle ich an seiner Existenz. Bitte das richtig zu verstehen.
Meine Kritik gilt vielmehr dem Umgang mit dieser Erkrankung und mit der Pandemie selbst, und mit uns Menschen und mit der Wirtschaft. Ich bitte Sie das richtig zu verstehen. Ich weiß auch, dass nicht jeder mit dieser Kritik einverstanden sein wird. Seien Sie aber versichert, ich habe sehr sorgfältig für Sie recherchiert und zitiere und verlinke ausschließlich auf renomierte, vertrauenswürdige bzw. offizielle Quellen. Bitte überzeugen Sie sich selbst...
Sie vermuten eine Verletzung ihrer Menschenrechte – was können Sie tun?
Informieren – aktivieren – durchsetzen.
Bitte um Vorsicht, bevor Sie eine Aktion starten, denn die Designer der „Corona-Maßnahmen“ haben Widerstand offensichtlich in Ihr Modell mit einkalkuliert, was sich in Form von laufend verschärften „Maßnahmen“ trotz Aufheben vieler Verordnungen durch den VfGH herauskristallisiert.
Die Aufdeckung wirtschaftlicher Verstrickungen ist ein wesentlicher Angriffspunkt, welcher sich bei einem entsprechenden Ausmaß jedenfalls unter dem Punkt „Missachtung der Menschenwürde zugunsten wirtschaftlicher Interessen“ einreihen lassen würde, da dies jedenfalls einen Angriff auf die Menschenwürde bedeutet.
Bevor Sie eine Aktion starten, prüfen Sie daher am Besten folgendes:
- Bei welchem Menschenrecht bzw. welchen Menschenrechten wirkt sich Ihrer Ansicht nach die spezielle Corona-Maßnahme einschränkend für Sie aus?
- Ist die Wirksamkeit der einschränkenden Corona-Maßnahme nachweislich belegt (Studien, etc.)?
- Ist die spezielle Maßnahme logisch nachvollziehbar begründet?
- Ist der beabsichtigte Zweck für die verhängte einschränkende Maßnahme logisch nachvollziehbar oder wird etwa Willkür vermutet?
- Gäbe es eine alternative Maßnahme, welche ebenso oder vielleicht sogar besser wirksam wäre, jedoch weniger einschränkend (Verhältnismäßigkeit)??
- Wird durch die gesetzte einschränkende Maßnahme der beabsichtigte Zweck erreicht (Zweckmäßigkeit) oder ist dieser Überschießend erfüllt (Verhältnismäßigkeit)?
- Wäre der beabsichtigte Zweck der einschränkenden Maßnahme auch durch andere (gelindere) Mittel und Maßnahmen erreichbar?
Was können Sie tun, wenn Sie durch Ihre persönliche Einschätzung zum Schluss kommen, dass Sie von einer Menschenrechtsverletzung einen Nachteil erleiden?
- 1. Protestieren Sie in Form eines Schreibens an alle parlamentarischen Volksvertreter. Ob Ihrem Schreiben von den politischen Entscheidungsträgern Gehör geschenkt wird ist jedoch ungewiss.
- 2. Lassen Sie sich anwaltlich beraten und sich gegebenenfalls vertreten:
Setzen Sie sich dazu mit einem auf Grundrechte bzw. Menschenrechte spezialisierten Anwalt bzw. einer Anwältin in Verbindung. In der Regel bieten Anwälte eine kostenlose Erstberatung an. Er berät Sie, in wie fern eine Klage oder Anzeige eine Aussicht auf Erfolg haben kann. Er berät Sie außerdem über die Kosten, welche auf Sie zukommen werden, für den Fall, dass Sie sich für sein Einschreiten entscheiden.
Danach entscheiden Sie, ob Sie bereit sind, sich auf diesen Weg einzulassen, und die Gerichte für sich klären lassen, ob es sich tatsächlich bei dem Grund Ihrer Klage um eine Menschenrechtsverletzung handelt. Falls Sie recht bekommen, muss voraussichtlich der Beklagte (in diesem Fall voraussichtlich der Staat) die Kosten für Ihre Klage übernehmen. Andernfalls müssen Sie für die getätigten Ausgaben aufkommen. Sollten Sie Recht bekommen, schaffen Sie gleichzeitig einen Präzidenzfall, sodass der Beklagte die Menschenrechtsverletzung umgehend einstellen muss.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
WER BIETET HILFE UND UNTERSTÜTZUNG ?