WARUM ES DIESE WEBSITE GIBT...

Gegenwärtig beschäftigt uns der Krieg zwischen Russland und der Ukraine und deren Unterstützer. Durch fortwährende Kriegstreiberei in Form von Finanzierung und Waffenlieferungen und ohne diplomatische Anstrengungen und Verhandlungen kann dieser Krieg in Europa schnell brandgefährliche Dimensionen annehmen und in einem dritten Weltkrieg münden. Um genau das zu verhindern, müssen wir zusammen AUFSTEHEN und für Frieden auf die Straße gehen und Diplomatie und Verhandlungen zwischen den Kriegsparteien einfordern.

Österreich als neutrales Land würde sich für einen Dialog und für die Unterstützung von Friedensverhandlungen bestens anbieten. Auch bisher hat uns die Neutralität gute Dienste geleistet. Leider wird aktuell genau das Gegenteil praktiziert. Wir haben jedoch ein Recht auf Frieden. Waffengewalt kann niemals zu Frieden führen, sondern nur zu einer weiteren Eskalation beitragen. Vorgefertigte Demotafeln mit dem Motto: "keine Waffen - kein Krieg" bzw. "NO ARMS - NO WAR" finden Sie daher unter Downloads.

Es ist mein Ziel, mittels dieser Website - über die Parteigrenzen hinweg - die verschiedensten Menschen und Organisationen mit der gleichen Meinung zu vernetzen und Hilfe suchende Website-Besucher mit Hilfeanbietern zu verlinken. Gemeinsam und friedlich statt gespalten und feindseelig. Links zu Demokalendern finden Sie unter "Wer bietet Hilfe und Unterstützung ?"

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Donnerstag, 11 März 2021 20:01

Menschenrechtsverletzungen durch Corona-Massnahmen

geschrieben von 
Quelle: Lupo  / pixelio.de Quelle: Lupo / pixelio.de

Vorweg, Covid-19 ist eine absolut ernstzunehmende Krankheit und ich bin KEIN Corona-Leugner. Es gab in meinem erweiterten Bekanntenkreis ebenfalls leichte Erkrankungsfälle. Und es gibt mit Sicherheit auch schwere Erkrankungsfälle, und leider auch sehr viele Todesfälle. Meine Kritik gilt nicht diesem Virus selbst oder gar zweifle ich an seiner Existenz. Bitte das richtig zu verstehen.

Meine Kritik gilt vielmehr dem Umgang mit dieser Erkrankung und mit der Pandemie selbst, und mit uns Menschen und mit der Wirtschaft. Ich bitte Sie das richtig zu verstehen. Ich weiß auch, dass nicht jeder mit dieser Kritik einverstanden sein wird. Seien Sie aber versichert, ich habe sehr sorgfältig für Sie recherchiert und zitiere und verlinke ausschließlich auf renomierte, vertrauenswürdige bzw. offizielle Quellen. Bitte überzeugen Sie sich selbst...

Einschränkung durch Corona-Maßnahmen – alles rechtens? Oder welche Menschenrechte durch die aktuellen Corona-Maßnahmen vermutlich verletzt werden…

 

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“ 

Artikel 1 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union

 

"Diskriminierung beinhaltet Taten, die auf unfairen Regeln basieren. Hier liegt die Überzeugung zugrunde, dass eine dominante Gruppe das Recht hat, einer anderen Gruppe ihre grundlegenden Menschenrechte und den Zugang zu gesellschaftlichen Gütern zu verwehren. Diskriminierung zeigt sich in der Leugnung der Menschenwürde und der gleichen Rechte für diejenigen, die diskriminiert werden. Diskriminierendes Verhalten verwehrt den Menschen Gleichheit und zwingt eine Gruppe in ein Leben voll von Problemen und Kämpfen, während eine andere Gruppe mit Privilegien und Vorteilen ausgestattet wird. Genauso wie Vorurteile Diskriminierung hervorrufen, ruft Diskriminierung Ausbeutung und Unterdrückung hervor. Wenn Ausbeutung und Unterdrückung durch Gewohnheit und Traditionen verstärkt werden, wird der Kampf um Gleichheit umso schwieriger."

Quelle: Seite 489 - MENSCHENRECHTE VERSTEHEN - HANDBUCH ZUR MENSCHENRECHTSBILDUNG, HERAUSGEGEBEN VON WOLFGANG BENEDEK, Europäisches Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie

Link: https://www.baobab.at/images/doku/BIB_M1_ETC_Menschenrechte-verstehen.pdf

 

Der Schutz der Menschenrechte zählt zu den wichtigsten Anliegen des Europarates. Die größte Errungenschaft ist in diesem Zusammenhang die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Dabei handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag. Österreich ist seit 1958 Vertragspartei der EMRK. Die Konvention steht in Österreich im Verfassungsrang.

Jene Staaten, die der EMRK beigetreten sind, verpflichten sich, die enthaltenen Rechte und Freiheiten gesetzlich zu garantieren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) überwacht die Einhaltung dieser Konvention.

Einzelpersonen können beim Gerichtshof Beschwerde einlegen, falls sie Konventionsrechte durch einen Vertragsstaat verletzt sehen sobald sie alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft haben (geregelt im Artikel 34 – Individualbeschwerden). EGMR-Urteile sind für alle Vertragsstaaten bindend. Demnach müssen alle Urteile des Gerichtshofes, in denen eine Menschenrechtsverletzung durch die Republik Österreich festgestellt wurde, in Österreich auch umgesetzt werden (Artikel 53 – Wahrung anerkannter Menschenrechte).

Folgende Menschenrechte sind meiner Ansicht nach durch die Corona-Maßnahme betroffen (insbesondere die grau hinterlegten Rechte):

Menschenrechte gemäß EMRK - Europäische Menschenrechtskonvention

Artikelübersicht der EMRK:

  • Artikel 1 – Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
  • Artikel 2 – Recht auf Leben
  • Artikel 3 – Verbot der Folter
  • Artikel 4 – Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
  • Artikel 5 – Recht auf Freiheit und Sicherheit
  • Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren
  • Artikel 7 – Keine Strafe ohne Gesetz
  • Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
  • Artikel 9 – Gedanken‑, Gewissens- und Religionsfreiheit
  • Artikel 10 – Freiheit der Meinungsäußerung
  • Artikel 11 – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
  • Artikel 12 – Recht auf Eheschließung
  • Artikel 13 – Recht auf wirksame Beschwerde
  • Artikel 14 – Diskriminierungsverbot
  • Artikel 15 – Abweichen im Notstandsfall
  • Artikel 16 – Beschränkungen der politischen Tätigkeit ausländischer Personen
  • Artikel 17 – Verbot des Missbrauchs der Rechte
  • Artikel 18 – Begrenzung der Rechtseinschränkungen
  • Artikel 19 – Artikel 59 – betreffend Ablauf und die innere Organisation der EMRK

Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.menschenrechtskonvention.eu/

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union heißt es eingangs:

"Die Völker Europas sind entschlossen, auf der Grundlage gemeinsamer Werte eine friedliche Zukunft zu teilen, indem sie sich zu einer immer engeren Union verbinden.

In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie die Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts begründet."

Artikelübersicht der Charta der Grundrechte der Europäischen Union:

  • Artikel 1 - Würde des Menschen
  • Artikel 2 - Recht auf Leben
  • Artikel 3 - Recht auf Unversehrtheit
    • Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
    • Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
      • a) die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Einzelheiten,
      • b) das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Menschen zum Ziel haben,
      • c) das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen,
      • d) das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen.
  • Artikel 4 - Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung
  • Artikel 5 - Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
  • Artikel 6 - Recht auf Freiheit und Sicherheit
  • Artikel 7 - Achtung des Privat- und Familienlebens
  • Artikel 8 - Schutz personenbezogener Daten
  • Artikel 9 - Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen
  • Artikel 10 - Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
  • Artikel 11 - Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
  • Artikel 12 - Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
  • Artikel 13 - Freiheit der Kunst und der Wissenschaft
  • Artikel 14 - Recht auf Bildung
  • Artikel 15 - Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten
  • Artikel 16 - Unternehmerische Freiheit
  • Artikel 17 – Eigentumsrecht
  • Artikel 18 – Asylrecht
  • Artikel 19 - Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung
  • Artikel 20 - Gleichheit vor dem Gesetz
  • Artikel 21 – Nichtdiskriminierung
  • Artikel 22 - Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen
  • Artikel 23 - Gleichheit von Frauen und Männern
  • Artikel 24 - Rechte des Kindes
  • Artikel 25 - Rechte älterer Menschen
  • Artikel 26 - Integration von Menschen mit Behinderung
  • Artikel 27 - Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen
  • Artikel 28 - Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen
  • Artikel 29 - Recht auf Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst
  • Artikel 30 - Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung
  • Artikel 31 - Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen
  • Artikel 32 - Verbot der Kinderarbeit und Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz
  • Artikel 33 - Familien- und Berufsleben
  • Artikel 34 - Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung
  • Artikel 35 - Gesundheitsschutz
  • Artikel 36 - Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
  • Artikel 37 - Umweltschutz
  • Artikel 38 – Verbraucherschutz
  • Artikel 39 - Aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament
  • Artikel 40 - Aktives und passives Wahlrecht bei den Kommunalwahlen
  • Artikel 41 - Recht auf eine gute Verwaltung
  • Artikel 42 - Recht auf Zugang zu Dokumenten
  • Artikel 43 - Der Europäische Bürgerbeauftragte
  • Artikel 44 – Petitionsrecht
  • Artikel 45 - Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit
  • Artikel 46 - Diplomatischer und konsularischer Schutz
  • Artikel 47 - Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht
  • Artikel 48 - Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte
  • Artikel 49 - Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen
  • Artikel 50 - Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden
  • Artikel 51 - Anwendungsbereich
  • Artikel 52 - Tragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze
  • Artikel 53 - Schutzniveau
  • Artikel 54 - Verbot des Missbrauchs der Rechte

 

Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf/

Die Erläuterungen des Konvents zum vollständigen Wortlaut der Charta finden Sie unter: https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/04473_de.pdf

 

Weiterlesen unter folgendem Artikel:

CORONA-MASSNAHMEN – MISSACHTUNG DER MENSCHENWÜRDE ?

Gelesen 1802 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 01 Dezember 2021 11:08
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